Aufgaben

Der Landesrechnungshof ist eine oberste Landesbehörde und als unabhängiges Organ der Finanzkontrolle nur dem Gesetz unterworfen.

Seine Aufgaben und Befugnisse sind in der Landesverfassung, der Landeshaushaltsordnung und dem Landesrechnungshofgesetz geregelt.

Danach überwacht der Landesrechnungshof die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes sowie die Haushalts- und Wirtschaftsführung der kommunalen Körperschaften und der übrigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen.

Seine Zuständigkeit erstreckt sich auch auf Stellen außerhalb der Landesverwaltung und Private, soweit diese Landesmittel erhalten oder Landesvermögen verwalten.

Auf der Grundlage seiner Prüfungserfahrungen berät der Landesrechnungshof das Parlament und die Regierung und äußert sich gutachtlich zu Fragen, die für die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel von Bedeutung sind.