Elektronische Rechnungen
Gemäß der Richtlinie 2014/55/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 16.04.2014 über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen und der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (ERechVO M-V) besteht für den Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern die Pflicht zur Annahme von elektronischen Rechnungen.
Für Auftragnehmer*innen besteht seit dem 01.04.2023 die Verpflichtung, ausschließlich elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber*innen auszustellen und zu übermitteln.
Rechnungen gelten als elektronisch, wenn sie in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden und dieses Format eine automatische sowie elektronische Verarbeitung ermöglicht. Bei einer reinen Bilddatei oder einem PDF-Dokument handelt es sich nicht um eine elektronische Rechnung.
Zur Gewährleistung der Umsetzung des elektronischen Standards wurde die XRechnung im XML-Format entwickelt, die den Anforderungen der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung entspricht.
Die Übermittlung und der Empfang von elektronischen Rechnungen erfolgt über die Zentrale Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei GmbH (OZG-RE), die in Zusammenarbeit mit dem Zweckverband elektronische Verwaltung in M-V (eGo-MV) betrieben wird:
https://xrechnung-bdr.de/edi/auth/login
Weitere Informationen zur Registrierung, Anmeldung, Mindestangaben einer elektronischen Rechnung können dem Informationsblatt E-Rechnung entnommen werden.
Bezeichnung | Format | Größe |
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Informationsblatt E-Rechnung | 0,07 MB |
Die Leitweg-ID des Landesrechnungshofes Mecklenburg-Vorpommern lautet:
13-L1201000000-74
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